Rechtsprechung
LAG Hamburg, 26.03.2015 - 1 TaBV 6/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hamburg
Untersagen des Einsatzes einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit durch den Betriebsrat
- IWW
§ 9 Abs. 3 ASiG, § ... 50 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BetrVG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 92 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmungswidriger Einsatz einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit; Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Beauftragung des Gesamtbetriebsrats zur Verhandlung und Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Mitbestimmungswidriger Einsatz einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 02.07.2014 - 28 BV 1/14
- LAG Hamburg, 26.03.2015 - 1 TaBV 6/14
- BAG, 26.08.2015 - 1 ABN 33/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG Hamburg, 02.07.2014 - 28 BV 1/14
Mitbestimmung bei der Einschaltung eines überbetrieblichen Dienstes als Fachkraft …
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2015 - 1 TaBV 6/14
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Juli 2014 - 28 BV 1/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss insgesamt wie folgt neu gefasst wird:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Juli 2014 - 28 BV 1/14 - abzuändern und die Anträge insgesamt abzuweisen.
- BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77
Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2015 - 1 TaBV 6/14
Die generelle Entscheidung, ob die Arbeitgeberin eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine freiberuflich tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder aber einen überbetrieblichen Dienst einsetzt, unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (BAG, Beschluss vom 10. April 1979, 1 ABR 34/77, Juris). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2015 - 1 TaBV 6/14
Ist der Unterlassungsantrag des Betriebsrats so weit gefasst, dass er viele denkbare künftige Fallgestaltungen betrifft, ist er insgesamt unbegründet, wenn nicht in allen diesen Fällen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht (BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994, 1 ABR 24/93, LS 1 und 2, Juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16
Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für …
(cc) Danach sind die §§ 1 und 19 ASiG unionsrechtskonform entsprechend einschränkend auszulegen (vgl. Kohte, Anm. zu LAG Hamm vom 26.03.2014 - 1 TaBV 6/14 -, jurisPR-ArbR 29/2016 Anm. 1;… zur Kritik an der Zweigleisigkeit der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und an dessen Konzentration auf die Bereiche Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin Kohte/Faber, Anm. zu EuGH von 06.04.2006 - C-428/04 - Kommission/Österreich, ZESAR 2005, S. 39, 41 f.).